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Verstöße nach § 2 HinSchG →
Hier können Verstöße gegen das Strafrecht, Bußgeldvorschriften oder sonstigen Rechtsvorschriften, welche in § 2 HinSchG genannte werden, gemeldet werden.
Beispiele hierzu:
  • Bestechung, (Subventions-)Betrug, Untreue, Diebstahl oder Unterschlagung,
  • Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen,
  • Sexualdelikte (z. B. sexuelle Belästigung),
  • Umweltdelikte oder Umweltschädigungen (z. B. illegale Abfallentsorgung),
  • Steuerhinterziehung,
  • Datenschutzverstöße,
  • Verstöße gegen Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr,
  • Verstöße gegen Produktsicherheit,
  • Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (z. B. Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße),
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften,
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken/Verletzungen →
Gemeint sind Verstöße gegen die Vorgaben des LkSG, sowohl im Geschäftsbereich der Woolworth GmbH als auch in der Lieferkette.
Beispiele hierzu:
  • Kinderarbeit,
  • Sklaverei, sklavereiähnliche Praktiken und Zwangsarbeit,
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzstandards und Mindestlohnvorgaben,
  • Verstöße gegen das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit, 
  • Verstöße gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, z. B. aufgrund von nationaler/ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion,
  • Verstöße gegen das Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung,
  • Verstöße gegen das Verbot der Verwendung von Quecksilber bei Herstellungsprozessen, 
  • Verstöße gegen das Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle.